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Staatsexamen
Fakultas Ethik (Nichtgymnasiale Lehrämter,
studienbegleitend) Zwei
Varianten sind wählbar: 1.
Variante alt (LPO
I altes Recht § 49 a): 1.1
Je
eine schriftliche Staatsexamensklausur (à 3 Std.) in Angewandter
Ethik Religionsphilosophie Fachdidaktik 1.2
Je
eine mündliche Staatsexamensprüfung in
Grundlagen und Grundzüge philosophischer Ethik (30 Minuten)
Ethisch bedeutsame Fragen der Human- und Sozialwissenschaften (20
Minuten)
Fachdidaktik (20 Minuten) 2.
Variante neu (LPO I
neues Recht § 45): 2.1 Universitärer Leistungsnachweis (Zulassungsvoraussetzung zum Staatsexamen [= 12 ECTS])
Protokoll (ca.
10.000 Zeichen [= 3 ECTS]) Referat (ca. 20 Minuten [= 3 ECTS]) und Seminararbeit (25.000-30.000 Zeichen [= 6 ECTS] [Titelblatt]): systematische und didaktische Konzeption einer Thematik der philos. Ethik ° Spezielle Lehrveranstaltungen, in denen die genannten Leistungen an der LMU erbracht werden können: Grundlegende Vorlesung / Grundlagenseminar Im Vorlesungsverzeichnis der LMU unter http://www.philosophie.uni-muenchen.de/studium/lehrangebot/vorlesungsverz/index.html ° Thematisch orientieren sich die Teile des universitären Leistungsnachweises an LPO I § 45 (1) ohne Verpflichtung zur Vollständigkeit. ° Die Bewertung erfolgt als "bestanden / nicht bestanden". ° Der universitäre Leistungsnachweis erlaubt einen individuellen Zuschnitt in thematischer wie arbeitsstrategischer Hinsicht; ° er stellt die Zulassungsvoraussetzung zum Staatsexamen dar und zählt nicht zur Note des Staatsexamens. 2.2
Staatsexamen: je eine schriftliche Klausur (à 4 Std.) in
Angewandter Ethik
Religionsphilosophie
Fachdidaktik
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