Staatsexamen Fakultas Ethik (Nichtgymnasiale Lehrämter, studienbegleitend)

Zwei Varianten sind wählbar:

 

1. Variante alt (LPO I altes Recht § 49 a):

1.1 Je eine schriftliche Staatsexamensklausur (à 3 Std.) in

Angewandter Ethik

Religionsphilosophie

Fachdidaktik

1.2 Je eine mündliche Staatsexamensprüfung in

                Grundlagen und Grundzüge philosophischer Ethik (30 Minuten)

                Ethisch bedeutsame Fragen der Human- und Sozialwissenschaften (20 Minuten)

                Fachdidaktik (20 Minuten)

       ° Die mündlichen Staatsexamensprüfungen zählen zur Note des Staatsexamens.

 

2. Variante neu (LPO I neues Recht § 45):

2.1 Universitärer Leistungsnachweis (Zulassungsvoraussetzung zum Staatsexamen [= 12 ECTS])

                Protokoll (ca. 10.000 Zeichen [= 3 ECTS]) und

                Referat (ca. 20 Minuten [= 3 ECTS]) und

                Seminararbeit (25.000-30.000 Zeichen [= 6 ECTS] [Titelblatt]): systematische und didaktische Konzeption einer Thematik der philos. Ethik

       ° Spezielle Lehrveranstaltungen, in denen die genannten Leistungen an der LMU erbracht werden können:

          Grundlegende Vorlesung / Grundlagenseminar

          Lektüreseminar

          Vertiefungsseminar

          Kandidatenseminar.

          Im Vorlesungsverzeichnis der LMU unter http://www.philosophie.uni-muenchen.de/studium/lehrangebot/vorlesungsverz/index.html

       ° Thematisch orientieren sich die Teile des universitären Leistungsnachweises an LPO I § 45 (1) ohne Verpflichtung zur Vollständigkeit.

       ° Die Bewertung erfolgt als "bestanden / nicht bestanden". 

       ° Der universitäre Leistungsnachweis erlaubt einen individuellen Zuschnitt in thematischer wie arbeitsstrategischer Hinsicht;

       ° er stellt die Zulassungsvoraussetzung zum Staatsexamen dar und zählt nicht zur Note des Staatsexamens.

2.2 Staatsexamen: je eine schriftliche Klausur (à 4 Std.) in

                Angewandter Ethik

                Religionsphilosophie

                Fachdidaktik