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10. Religion (Sphäre der Rationalität 3)

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Vorlesung über Religion

 

Religionsphilosophie

 

LPO I, § 76, Absatz 2, Ziffer 2, Buchstabe a

Kernkurricula zu LPO I, § 76

 

10.1 Begriff der Religion

Religion ist neben Wissenschaft und Kunst eine weitere spezifische Dimension von Rationalität. Sie eröffnet neben dem raumzeitlich differenzierten (A) und dem vernünftigen (B) Seins- oder Wirklichkeitsbereich ein weiteres spezifisches Gegenstandsfeld der speziellen Metaphysik: die Wirklichkeit von Gottheite(en). Gottheiten sind personanalog, d. h. intentional agierende numinose (nichtmenschliche) Subjekte. Die Religion stellt eine spezifische Gestalt und Dimension von Vernunft dar: , denn Vernunft kommt vom "Vernehmen" (Schopenhauer) dessen, was in Wahrheit oder wirklich ist, und Religion "vernimmt" das wirkliche Sein numinoser Subjekte. Der Wirklichkeitsbereich des personanalogen Numinosen bzw. der Gottheit(en) wird im ersten Teil der Religionsphilosophie jedoch erst nur in den Blick gebracht und als echter (d. h. nicht gefälschter, fingierter, projizierter ...) Gegenstand des vernünftigen Erkennens aufgewiesen. Nähere Bestimmungen werden im zweiten und dritten Teil der Religionsphilosophie entwickelt. In den Kernkurricula zu LPO I, § 76 finden sich die Themen des ersten Teils der Religionsphilosophie unter den Bezeichnungen Glauben und Wissen, Religionskritik.

 

10.2 Philosophische Gotteslehre

Hier geht es um die Fragen nach dem Dasein und Wesen Gottes: Kann sich die Vernunft des Daseins Gottes vergewissern? Wie ist das Verhältnis der vielen Götter oder numinosen Mächte zu dem einen allumfassenden Gott, d. h. zu der universalen Macht, welche die vielen numina in ihrem Sein erst begründet und die als "Herr des Seyns" (Schelling) allesbestimmend wirkt? Wie ist dieser universale Gott in sich beschaffen: monistisch oder trinitarisch? Wenn Gott der gute Schöpfer ist, woher kommen das Übel und das Böse in der Welt? Die Frage ist hier also, von welcher Beschaffenheit der religiöse Gegenstand in sich selbst ist. - In den Kernkurricula zu LPO I, § 76 finden sich diese Themen unter den Bezeichnungen Gottesbeweise, Gottesbegriff, Theodicee.

 

10.3 Philosophie der Religionen

Hier geht es um die konkreten, historisch aufgetretenen Religionen und ihr Verhältnis zueinander - nicht ihr faktisches Verhältnis zueinander, sondern ihr Verhältnis im Hinblick auf die Frage nach ihrer Wahrheit. Es geht darum, wie die verschiedenen geschichtlichen Religionen sich hinsichtlich ihrer Wahrheit zueinander verhalten. - In den Kernkurricula zu LPO I, § 76 wird diese Thematik nicht erwähnt. Sie kommt dort allenfalls im Rahmen der Religionswissenschaft zur Sprache. Gerade für die kontroversreligiöse Diskussion kann aber die Frage nach der Wahrheit nicht ausgeblendet bleiben wie in der deskriptiven Religionswissenschaft. Daher muss die leitende Perspektive bei der Behandlung der Vielfalt konkreter Religionen die religionsphilosophische Frage nach der Wahrheit sein.